Kapitel 02 – Auf Bewährung
Das Übernatürliche stellt sich den Menschen dar, als entspreche es ganz genau ihren jeweiligen kulturellen Gegebenheiten; denn die Wirklichkeit steht nicht zur Verfügung, um einen kritischen Abgleich vorzunehmen. Betrachten wir das Beispiel der Außerirdischen. Wenn sie sich der Erde nähern, benutzen sie zwar uns »unbekannte Flugobjekte«; die aber scheinen der uns nur allzu bekannten neuesten Designmode nachgebildet worden zu sein. (Vielleicht wollen sie bloß höflich sein. Doch das wäre eine andere Geschichte.)
Wenige Gedanken werden auf den Umstand verschwendet, welche Verunsicherung es unter den unsterblichen Seelen stiftet, wenn die Ansichten von Himmel und Hölle derart drastischen Veränderungen unterworfen sind wie im letzten Jahrhundert. Diese Verunsicherung fällt umso nachhaltiger aus, je überlasteter die jenseitigen Institutionen sind, weil aufgrund der weltweiten Bevölkerungsexplosion die Fallzahlen unaufhörlich steigen. (Dass ein kleines Volk wie die Deutschen derzeit ein wenig schrumpft, führt bei den Gerichten des Jenseits kaum zu einer Entspannung der Situation.)
Prozesse ziehen sich in eine schier unzumutbare Länge. Das trifft auch auf das Verfahren um den Hunnenkönig Attila und die heilige Ursula zu. Die Lebensläufe, die zu bewerten sind, liegen inzwischen ja immerhin gut anderthalb Jahrtausende zurück. Erst nach einer gewonnenen Musterklage der Totenrechtsorganisation »Deads’ Rights Watch« vor dem Verfassungsgericht der »Monotheistischen Jenseitsunion« (MoJu) kam die Sache wieder ins Rollen.